Rechtslage

Sportwetten fallen in Österreich nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern in die Zuständigkeit der Länder. Im Mittelpunkt dieses Bereichs steht die Wettgebühr, weil sie den Preis einer Wette mitbestimmt.

Sie beträgt 5 % vom Wetteinsatz, und zwar seit 1. April 2025; bis 31. März 2025 waren es 2 %. Schuldner ist der Organisator der Wette, nicht der Wettkunde, und das schließt einen ausländischen Organisator ein, sobald aus Österreich gewettet wird. Dass die Gebühr entrichtet wird, beweist keine österreichische Bewilligung.

„Ohne Wettsteuer“ ist Werbesprache für ein Angebot, bei dem der Anbieter die Gebühr übernimmt. Ob er sie über Quote oder Auszahlung weitergibt, regeln seine Bedingungen; das Bundesfinanzgericht hat diese Möglichkeit festgehalten.

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