Datenschutzerklärung – Wettanbieter ohne Wettsteuer
Um die Wettgebühr bei Sportwetten in Österreich zu erklären, braucht Wettanbieter ohne Wettsteuer keine Wettkonten und keine Ausweise, sondern nur wenige personenbezogene Daten. Grundlage der Verarbeitung sind die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).
Wer verantwortlich ist
Wer Wettanbieter ohne Wettsteuer betreibt, ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 DSGVO. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf wettgebuehrat.com; Datenschutzanfragen können an diese Adresse gerichtet werden.
Welche Daten anfallen
Im Webserver wird bei jedem Aufruf ein Protokolleintrag angelegt, der IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die aufgerufene Adresse, die Datenmenge, die verweisende Seite und den Browsertyp enthält. Er dient der Betriebssicherheit und der Abwehr von Angriffen und wird nach längstens 90 Tagen gelöscht oder gekürzt. Schreibt jemand per E-Mail oder Formular, werden Name, Adresse und Nachricht gespeichert, ausschließlich zur Beantwortung. Wettkonto, Einzahlungen und Ausweisdaten gibt es auf Wettanbieter ohne Wettsteuer nicht.
Rechtliche Grundlagen
Protokolldaten verarbeitet Wettanbieter ohne Wettsteuer im berechtigten Interesse an einem stabilen und sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Das gilt auch für Anfragen; zielen sie auf einen Vertrag, ist lit. b maßgeblich. Cookies ohne unbedingte Erforderlichkeit und die Reichweitenmessung benötigen eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 165 Abs. 3 TKG 2021), die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden kann.
Weitergabe und Drittländer
Personenbezogene Daten werden nicht verkauft. Sie erhalten Auftragsverarbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die nach Art. 28 DSGVO gebunden sind, und Behörden, soweit das Gesetz es verlangt. Bei Übermittlungen außerhalb des EWR sind ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO erforderlich, beispielsweise Standardvertragsklauseln.
Löschfristen
Protokolldaten werden spätestens nach 90 Tagen gelöscht. Anfragen bleiben bis zur Erledigung gespeichert, es sei denn, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Daten aus einer Einwilligung werden nach Widerruf gelöscht oder wenn der Zweck wegfällt.
Rechte der Betroffenen
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch stehen nach Art. 15 bis 21 DSGVO zu. Die Antwort erfolgt unentgeltlich binnen eines Monats; Art. 12 Abs. 3 DSGVO erlaubt es, die Frist bei Komplexität oder hoher Anfragezahl um weitere zwei Monate zu verlängern. Automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling finden nicht statt.
Beschwerde
Bei Verstößen gegen den Datenschutz kann nach Art. 77 DSGVO die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) in Wien angerufen werden.
Stand: 6. November 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Wettanbieter ohne Wettsteuer»
