Welcher Sportwetten-Anbieter passt zu welchem Wettkunden?
Ladevorgang...
Stand: 6. November 2026 · geprüft gegen die im Impressum und in den AGB der jeweiligen Anbieter genannten Bewilligungen und Lizenzen.

Wer in Österreich Sportwetten vergleicht, vergleicht mehr als Quoten. Die Liste der zehn Anbieter, die in diesem Text nebeneinanderstehen, trennt sich an einer Stelle zuerst: an der Bewilligung. tipp3, win2day, Vierklee, Merkur Bets, Starsportwetten und Admiral nennen eine solche Bewilligung eines Bundeslandes und veröffentlichen die Grundlage dafür selbst. Betway, 22Bet, bwin und Playbaze tun das nicht; sie nennen ausländische Lizenzen, die nach dem Aufbau der österreichischen Rechtslage keine österreichischen sind. Diese Trennung steht am Anfang, weil sie über alles andere entscheidet, was ein Wettkunde auf den Seiten dieser Anbieter liest: über das Selbstschutz-Instrument, das ihn erreicht, über die Stelle, bei der er sich beschweren kann, und über die Wettgebühr von 5 %, die seit dem 1. April 2025 auf jeden Einsatz erhoben wird.
Die Seite geht vom Preis aus, nicht vom Produkt. Sie rechnet nach, was eine Wette kostet, was ein Bonus verlangt, bis er ausgezahlt ist, und wie viel von jedem Euro Einsatz im Schnitt beim Buchmacher bleibt. Wer nur die Quote 2,10 sieht, sieht nicht, dass dieselbe Quote bei zwei Anbietern unterschiedlich viel Marge trägt. Wer nur das Wort „Gratiswette“ liest, liest nicht, dass der Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird. Wer nur „PayPal“ liest, liest nicht, dass die Auszahlung über PayPal oft länger dauert als die Auszahlung auf das Bankkonto, weil der Anbieter sie noch einmal prüft. Solche Sätze stehen in den Abschnitten unten.
Boni und Gratiswetten: Was der Anbieter vom Bonus verlangt
Ein Bonus ist keine Belohnung, sondern ein Vorschuss. Der Anbieter borgt dem Wettkunden Geld, und der Wettkunde verpflichtet sich, diesen Vorschuss durch Wetten wieder freizuspielen, bevor er ihn auszahlen kann. Was nach Werbung klingt — „100 % bis 100 €“, „Gratiswette 25 €“, „risikofreier Tipp“ — steht in den AGB als Umsatzbedingung, Mindestquote und Frist. Diese drei Größen entscheiden, was der Bonus tatsächlich kostet.
Die Umsatzbedingung gibt an, wie oft der Bonusbetrag — oder der Bonus zuzüglich Einzahlung — durch Wetten umgesetzt werden muss. Eine 5-fache Umsetzung des Bonus bei einem 100 € Bonus verlangt 500 € Umsatz, bevor eine Auszahlung möglich ist. Manche Anbieter rechnen Bonus plus Einzahlung als Basis; dann liegt die Hürde schnell beim Doppelten. Die Mindestquote legt fest, dass nur Wetten zählen, deren Quote einen bestimmten Wert übersteigt — typisch 1,50 bis 2,00. Niedrigere Quoten erfüllen die Bedingung nicht. Die Frist begrenzt die Zeit, in der der Umsatz geleistet werden muss; 30, 60 oder 90 Tage sind üblich. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert Bonus und Gewinne daraus.
Was die Subtanz betrifft, ist die Gratiswette das deutlichste Beispiel für eine Wortwahl, die mehr verspricht, als sie hält. Eine Gratiswette über 25 € zahlt bei einem Gewinn von 100 € nicht 125 € aus, sondern 100 €; der Einsatz von 25 € wird nicht zurückgegeben. Der Wert der Gratiswette hängt von der Quote ab, auf die sie gesetzt wird. Bei Quote 2,00 ist der Bruttogewinn 25 €, also der Nettowert für den Wettkunden ebenfalls 25 €. Bei Quote 4,00 sind es 75 € Bruttogewinn, bei Quote 10,00 sind es 225 €. Aber diese Zahlen sind Bruttogewinne vor der Auszahlungsquote des Marktes, und genau dort wird der reale Wert kleiner. Wer den Wert einer Gratiswette abschätzen will, rechnet so: Wert = Gratiswette × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Bei 25 € Gratiswette, Quote 3,00 und einer Auszahlungsquote von 95 % sind das rund 15,87 €. Das ist kein Gewinn, den der Anbieter dem Wettkunden schenkt — es ist ein Durchschnittswert, der nach vielen Wetten herauskommt, wenn das Marktverhältnis so bleibt.
Bei tipp3 fällt eine Besonderheit ins Auge: Einzelwetten sind erst ab Quote 1,06 erlaubt. Niedrigere Quoten können nur in Kombiwetten oder Systemwetten gespielt werden. Eine Kombiwette kann dort 3 bis 10 Tipps verbinden. Wer mit einem Bonus bei tipp3 spielt und auf Einzelwetten mit Quote 1,04 setzt, lässt seinen Einsatz nicht für die Umsatzbedingung zählen. Das schränkt die Wettauswahl für die Umsetzung spürbar ein.
Vierklee kündigt Neukunden einen Bonus von bis zu 100 € an, nennt auf der Info-Seite aber keine konkreten Bonusbedingungen. Wer dort spielt, liest die Bedingungen vor der Annahme im Kundenbereich oder fragt beim Anbieter nach. Die Bedingungen stehen in den AGB, nicht im Werbeblock.
Admiral, bet-at-home, Tipico, Sportingbet, Betway und Interwetten veröffentlichen ihre Boni in eigenen AGB und Werbebereichen; ihre Bedingungen sind nicht Gegenstand dieses Abschnitts, weil die österreichische Bewilligungslage bei diesen Anbietern offen ist (siehe Abschnitt zur Rechtslage). Was dort an Bonus versprochen wird, gilt unter den Bedingungen, die der Anbieter selbst veröffentlicht — und nicht unter österreichischer Aufsicht steht.
Was eine Bonus-Aktion wirklich kostet, lässt sich abschätzen, wenn man den geforderten Umsatz mit der Marge des Marktes multipliziert. Bei 500 € Umsatz und einer durchschnittlichen Marge von 5 % liegt der erwartete Verlust durch das Freispielen bei rund 25 €. Bei einer Marge von 8 % sind es 40 €. Der Bonus selbst ist also nur die halbe Miete; die andere Hälfte zahlt der Wettkunde über die Marge, die er durch das Freispielen verliert.
Zahlungswege und Auszahlungsdauer: Warum PayPal nicht immer das Schnellste ist
Welche Zahlungsmethoden ein Anbieter akzeptiert, entscheidet er selbst. Die österreichische Rechtslage schreibt für Sportwetten keine bestimmte Zahlungsmethode vor — kein PayPal-Zwang, keine Kreditkarten-Pflicht, keine Sperre für Prepaid. Was ein Wettkunde auf der Zahlungsseite sieht, ist das, was der Anbieter anbietet. Das gilt auch für die Geschwindigkeit der Auszahlung: sie hängt vom internen Prüfprozess des Anbieters ab, von der gewählten Methode und davon, ob das Konto bereits verifiziert ist.
Wer zum ersten Mal auszahlt, muss sich verifizieren. Die Verifikation verlangt einen Ausweis, einen Adressnachweis und gegebenenfalls einen Nachweis der Zahlungsmethode. Bis diese Prüfung abgeschlossen ist, wartet die Auszahlung. Wer sich vor der ersten Einzahlung verifiziert, erspart sich diese Wartezeit bei der ersten Auszahlung. Das ist kein Trick, sondern der Normalfall seriöser Anbieter.
Die Auszahlungsdauer ist nach Methode gestaffelt. E-Wallets wie PayPal, Skrill oder Neteller zeigen Auszahlungen oft innerhalb von 24 Stunden, manchmal am selben Tag. Banküberweisungen brauchen in der Regel ein bis drei Werktage, im Inland eher einen, im Ausland drei oder mehr. Kreditkarten-Auszahlungen laufen ähnlich wie Banküberweisungen — ein bis drei Werktage, je nach Kartengesellschaft. Prepaid-Methoden wie die paysafecard erlauben oft keine Auszahlung; Gewinne werden in diesen Fällen auf das Bankkonto überwiesen. Bei Kryptowährungen hängt die Dauer vom Netzwerk ab — Bitcoin-Auszahlungen können Minuten dauern, bei Netzüberlastung auch Stunden.
Was die Auszahlung verlangsamt, ist nicht die Methode allein, sondern die Prüfung im Haus. Ein Anbieter, der Auszahlungen werktags nur in einem Zeitfenster bearbeitet, lässt Wochenend-Auszahlungen bis Montag warten. Ein Anbieter, der bei jeder Auszahlung eine erneute Identitätsprüfung vornimmt, braucht zusätzliche Stunden. Die Angaben in der Werbung — „Auszahlung in 24 Stunden“ — beziehen sich meist auf den Idealfall nach vollständiger Verifikation und ohne auffällige Transaktion. Wer mit einer ungewöhnlichen Methode auszahlt — etwa eine Auszahlung über ein anderes Konto als das Einzahlungskonto —, löst eine zusätzliche Prüfung aus.
Bei tipp3 läuft die Auszahlung über die Methoden, die im Kundenkonto hinterlegt sind. Wer in einer Trafik eingezahlt hat, zahlt bar; eine Auszahlung erfolgt dann auf das Bankkonto, das bei der Registrierung angegeben wurde. Diese Bindung der Auszahlung an die Verifikationsdaten ist die Regel, nicht die Ausnahme.
Die Kosten einer Zahlungsmethode trägt der Anbieter, nicht der Wettkunde — meistens. Manche Anbieter erheben eine Auszahlungsgebühr, etwa bei Banküberweisungen unter einem Mindestbetrag oder bei mehreren Auszahlungen pro Monat. Diese Gebühr steht in den AGB oder im Zahlungsbereich und ist kein Tochtersatz der Wettgebühr von 5 %, sondern eine eigene Position. Die Wettgebühr schuldet der Anbieter; sie ist Teil seiner Kalkulation und kann in den Quoten stecken, vom Gewinn abgezogen werden oder vom Anbieter getragen werden.
Was der Wettkunde bei der Wahl der Zahlungsmethode beachten sollte, ist nicht die Werbung um „PayPal-Sportwetten“, sondern die Bindung an das verifizierte Konto. Wer mit PayPal einzahlt, aber später auf ein Bankkonto auszahlen will, löst eine Prüfung aus. Wer mit Kreditkarte einzahlt und auf eine andere Kreditkarte auszahlen will, ebenso. Diese Bindung ist im Geldwäschebereich verankert und gilt für jeden Anbieter mit einer Bewilligung — und meistens auch für die Anbieter ohne österreichische Bewilligung, soweit ihre Lizenz ähnliche Pflichten vorsieht.
Neue Anbieter: Warum die Startaktion die Lizenz nicht ersetzt
Jedes Jahr treten neue Buchmacher in den österreichischen Markt ein oder treten ihm näher. Sie kommen mit Startaktionen — erhöhte Quoten, Bonus ohne Einzahlung, risikofreie erste Wette — und mit Versprechen, die etablierte Anbieter nicht geben. Diese Versprechen lohnen den Vergleich, aber sie stehen am Anfang einer Beziehung, deren Länge sich noch nicht abschätzen lässt. Ein Anbieter, der seit sechs Monaten am Markt ist, hat sechs Monate Auszahlungspraxis, sechs Monate Bonusbedingungen und sechs Monate Kundenbetreuung. Das ist wenig im Vergleich zu tipp3, das seit dem Jahr 2000 österreichische Sportwetten betreibt.
Die Bewilligungslage neuer Anbieter ist oft unklar. Manche nennen eine Landbewilligung; andere nennen eine ausländische Lizenz; wieder andere schweigen. Für den Wettkunden heißt das: die Werbung prüft sich nicht selbst. Eine Startaktion mit „100 % Bonus bis 200 €“ steht auf der Seite, aber ob der Anbieter überhaupt eine österreichische Bewilligung hat, steht nicht dort. Wer das nicht selbst nachschaut, vergleicht Äpfel mit Birnen.
Die Starsportwetten-App etwa nennt im Google-Play-Eintrag einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde. Der Eintrag führt kein Bundesland und keine Bescheidnummer an. Wer nur das Werbeversprechen liest, weiß nicht, in welchem Land die Bewilligung gilt; wer den Bescheid nachprüfen will, hat keinen Anker.
Neue Anbieter verlangen besondere Sorgfalt bei der Prüfung. Drei Punkte verdienen Aufmerksamkeit: die Bewilligung oder Lizenz, die Auszahlungspraxis und die Erreichbarkeit des Kundendienstes. Wer eine Lizenz prüft, sucht die Veröffentlichung im Impressum oder in den AGB. Wer die Auszahlung prüft, sieht sich in Foren um, die Auszahlungserfahrungen sammeln — mit dem Vorbehalt, dass solche Berichte subjektiv sind. Wer den Kundendienst prüft, schreibt ihm vor der Einzahlung eine Frage und misst die Antwortzeit.
Was neue Anbieter an Startaktion bieten, ist im Schnitt höher als das, was etablierte Anbieter bieten — aber dieser Schnitt ist Ausdruck eines Konkurrenzkampfs, nicht einer Großzügigkeit. Wer den höchsten Bonus nimmt, vergleicht nicht das Produkt, sondern die Werbung. Wer das Produkt vergleicht, sieht auf die Quote, die Auszahlungsquote, die Wettauswahl und die Bedingungen.
Merkur Bets ist insofern ein Sonderfall, als der Markenwechsel selbst die Neuigkeit ist. Die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group, früher Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, ist seit Juni 2025 unter dem Namen Merkur Bets tätig. Der Wechsel ist nicht die Eröffnung eines neuen Anbieters, sondern die Umfirmierung eines bestehenden — mit allen Erfahrungswerten, die Cashpoint seit der Gründung 1996 gesammelt hat. Wer Merkur Bets als „neuen Anbieter“ einordnet, verkennt diese Kontinuität.
Admiral gehört in die Reihe der österreichischen Anbieter mit langer Geschichte. Die ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpoldskirchen gehörte zur Novomatic-Gruppe; Walter Grubmüller gründete das Unternehmen, das von 2001 bis 2006 an der Wiener Börse notiert war. Admiral ist nicht neu im Sinne des Markteintritts, aber als Sportwetten-Marke weiter aktiv. Die Bewilligung nennt eine solche der oberösterreichischen Landesregierung nach dem oberösterreichischen Wettgesetz.
Top-10-Anbieter im Vergleich: Wer wo steht
Die folgende Tabelle ordnet die zehn Anbieter, die in diesem Text nebeneinander behandelt werden, nach ihrer Bewilligungslage und der Lizenz, die sie selbst nennen. Eine österreichische Bewilligung ist nicht für alle Anbieter festgestellt; die Tabelle trennt die beiden Gruppen und vermischt sie nicht.
| Anbieter | Bewilligung oder Lizenz | Betreiber |
|---|---|---|
| tipp3 | Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz (Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020) | Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. |
| win2day | Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz (Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020) | Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH |
| Vierklee | Bewilligung der Tiroler Landesregierung, Zl. IIa.10.065/144-0 | Vierklee Wettbüro GmbH |
| Merkur Bets | Bewilligung eines Bundeslandes (Land und Bescheid nicht veröffentlicht) | Merkur Group |
| Starsportwetten | Bewilligung eines Bundeslandes (Land und Bescheid nicht veröffentlicht) | Star Sportwetten GmbH |
| Admiral | Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz | ADMIRAL Sportwetten GmbH |
| Betway | MGA (Malta); keine österreichische Bewilligung festgestellt | Super Group |
| 22Bet | Curaçao; keine österreichische Bewilligung festgestellt | nicht veröffentlicht |
| bwin | MGA/CRP/688/2019; keine österreichische Bewilligung festgestellt | bwin Holdings (Malta) |
| Playbaze | Lizenz nach AGB (Stand 02.06.2026) Anjouan; keine österreichische Bewilligung festgestellt | nicht veröffentlicht |
Die Tabelle zeigt die erklärten Positionen der Anbieter. Sie zeigt nicht, dass eine Malta-Lizenz oder eine Curaçao-Lizenz eine österreichische Bewilligung wäre. Beide Gruppen sind nach den Kriterien sortiert, die das österreichische Recht aufmacht: Bewilligungsträger im Inland versus Lizenznehmer im Ausland. Die Tabelle macht keine Aussage über die Qualität der Wettangebote; sie macht eine Aussage über den rechtlichen Boden, auf dem die Angebote stehen.
Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Auszahlungsquote. Diese ist nicht Gegenstand der Bewilligung; sie ist das Ergebnis der Quoten, die der Anbieter stellt. 22Bet nennt über 1.000 Veranstaltungen pro Tag und mehr als 30 Markttypen pro Veranstaltung; das ist ein Hinweis auf das Wettangebot, nicht auf die Qualität der Quoten. Admiral, tipp3, win2day und Vierklee veröffentlichen ihre Auszahlungsquoten nicht in einem konsistenten Vergleichsmaß; sie stehen in den jeweiligen Wettprogrammen. Wer die Quoten vergleicht, sieht sie dort.
tipp3 — der Inlandsanker
tipp3 ist der Anbieter, an dem sich die anderen messen lassen müssen, weil seine Bewilligungslage vollständig dokumentiert ist und seine Bedingungen bei tipp3 offen stehen. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. betreibt tipp3 seit dem Jahr 2000; der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001. Der Anbieter nimmt Wetten über rund 3.300 Trafiken und Annahmestellen an, über die Trafik-App und über tipp3 — die Hilfe-Seite spricht von über 3.600 Annahmestellen.
Was tipp3 für den Wettkunden teuer macht, ist die Wettgebühr von 5 %. tipp3 gibt an, bei verlorenen Wetten die Gebühr selbst zu tragen, bei gewonnenen Wetten werden 5 % des Gewinns abgezogen. Das Beispiel des Anbieters: bei 10 € Einsatz und Quote 2,00 beträgt der Bruttogewinn 20 €, die Gebühr 1 €, der mögliche Gewinn bleibt bei 19 €. Gewinne aus Cash-Outs sowie aus „ja/nein“- und „alle 7“-Wetten sind vom Abzug ausgenommen. Das ist eine Übernahme der Gebühr auf der Verlustseite, aber ein Abzug auf der Gewinnseite; in der Bilanz für den Wettkunden bedeutet das eine Reduktion der langfristigen Auszahlungsquote.
Was tipp3 für den Spielerschutz tut, ist in den AGB dokumentiert: Spielpause 1, 3 oder 6 Monate mit Guthaben im Konto; Selbstsperre 1, 2 oder 3 Jahre mit Auszahlung des Guthabens auf das verknüpfte Bankkonto. Beide Sperren sind nach dem Start nicht aufhebbar. Limit-Erhöhungen wirken erst nach 72 Stunden; Limit-Senkungen sofort. Das wöchentliche Einzahllimit ist bis 1.950 € einstellbar; das tägliche Einsatzlimit bis 10.000 €; das wöchentliche Verlustlimit bis 5.000 €.
Wer tipp3 nutzt, wettet in einem Rechtsrahmen, der vollständig österreichisch ist. Das ist nicht die Empfehlung an sich, sondern die Beschreibung des Bodens, auf dem die Wette steht. Für Wettkunden, denen der österreichische Rechtsrahmen wichtig ist — etwa weil sie im Streitfall vor einer österreichischen Behörde klagen wollen —, ist tipp3 die klare Adresse.
win2day — Sportwetten unter NÖ-Recht
win2day steht auf demselben Boden wie tipp3, aber mit anderem Zuschnitt. Die Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH betreibt die Sportwetten; Rechtsgrundlage ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 mit demselben Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020 (IVW1-Wett-47/001-2020), den auch tipp3 nennt. Die Wettordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot nicht den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes unterliegt und nicht der Aufsicht des BMF untersteht.
Was win2day von tipp3 unterscheidet, ist die Trägerstruktur: die Lotterien Gesellschaft ist auch für Lotterie und Casino verantwortlich. Diese Trennung ist sauber: die Sportwetten sind nach dem NÖ Wettgesetz bewilligt; Lotterie und Casino laufen unter der bundesrechtlichen GSpG-Konzession. Wer bei win2day spielt, spielt Sportwetten unter NÖ-Recht und nicht unter GSpG-Recht — diese Trennung sollte man verstehen, bevor man die Bedingungen liest.
Die Spielbedingungen sehen ein Einzahlungslimit vor: bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Das ist eine konkrete Zahl, die der Anbieter selbst veröffentlicht — anders als viele Anbieter ohne österreichische Bewilligung, die ihre Limits nicht in derselben Form offenlegen.
Was win2day als Wettangebot trägt, ist mit dem von tipp3 vergleichbar, aber nicht identisch. Beide Anbieter nutzen unterschiedliche Wettprogramme; die Markttypen variieren. Wer zwischen tipp3 und win2day wählt, wählt zwischen zwei österreichischen Bewilligungen mit unterschiedlichen Limits, unterschiedlichen Boni und unterschiedlichen Wettannahmestellen.
Vierklee — die Tiroler Bewilligung
Vierklee nennt im Impressum die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung; als anwendbare Rechtsvorschrift gilt das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Der Anbieter tritt als Vierklee Wettbüro GmbH auf und betreibt sowohl Online-Angebot als auch Wettterminals.
Was Vierklee als Neukunden-Aktion ankündigt, ist ein Bonus von bis zu 100 €; konkrete Bonusbedingungen nennt die Info-Seite nicht. Wer dort einzahlt, liest die Bedingungen im Kundenbereich oder fragt beim Anbieter nach. Was die Bewilligung trägt, ist die Tiroler Seite; der Anbieter ist nicht überregional verbreitet wie tipp3, sondern auf einen regionalen Anker gesetzt.
Wer Vierklee wählt, wählt einen Anbieter mit regionaler Verwurzelung und einer Bewilligung, die sich an das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz bindet. Das ist nicht mehr oder weniger als eine andere Rechtsbasis, mit anderen Aufsichtsstrukturen und anderen Ansprechpartnern bei Streit.
Merkur Bets — der Markenwechsel von Cashpoint
Merkur Bets ist seit Juni 2025 der Markenname der österreichischen Sportwetten-Sparte der Merkur Group. Vorher trat sie als Cashpoint Sportwetten auf, mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, gegründet 1996. Der Wechsel ist eine Umfirmierung, kein Markteintritt.
Was die Bewilligung betrifft, nennt der Anbieter eine solche, ohne das Land und den Bescheid zu veröffentlichen. Das ist ein Unterschied zu tipp3 und win2day, die beides offenlegen. Wer die Bewilligung nachprüfen will, hat weniger Anker als bei tipp3; wer sich auf die Selbstveröffentlichung des Anbieters verlässt, akzeptiert die Lücke.
Die Merkur Group trägt im Markt eine längere Historie als viele andere Anbieter ohne österreichische Bewilligung. Wer einen Anbieter mit österreichischer Verwurzelung sucht und über Cashpoint-Erfahrung verfügt, findet in Merkur Bets den nahtlosen Übergang.
Starsportwetten — Bewilligung mit Lücken
Starsportwetten verweist im Google-Play-Eintrag auf einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde. Der Eintrag führt kein Bundesland und keine Bescheidnummer an.
Was diese Formulierung offenlässt, ist genau die Frage, die eine österreichische Bewilligung beantworten soll: in welchem Bundesland die Bewilligung gilt. tipp3 nennt Niederösterreich mit Bescheidnummer; Vierklee nennt Tirol mit Aktenzahl. Starsportwetten nennt weder das Land noch die Zahl. Das ist kein Hinweis darauf, dass die Bewilligung nicht besteht; es ist ein Hinweis darauf, dass der Anbieter sie nicht in der Form offenlegt, die ein Vergleich verlangt.
Wer Starsportwetten nutzt, akzeptiert diese Lücke im Wissen darum. Wer sie nicht akzeptiert, wählt einen Anbieter mit vollständiger Dokumentation.
Admiral — der oberösterreichische Anker
Admiral steht als Marke der ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpoldskirchen, ein Unternehmen der Novomatic-Gruppe, gegründet von Walter Grubmüller, von 2001 bis 2006 an der Wiener Börse notiert. Die Bewilligung nennt die oberösterreichische Landesregierung nach dem oberösterreichischen Wettgesetz. Das ist eine andere Rechtsbasis als tipp3, mit anderen Aufsichtsstrukturen und anderen Streitwegen.
Was Admiral als Wettangebot trägt, ist im österreichischen Sportwetten-Markt breit aufgestellt. Wer einen Anbieter mit langer Historie und börsennotierter Vergangenheit sucht, findet in Admiral einen Anker. Die Bewilligung ist im oberösterreichischen Wettgesetz verankert; die Aufsicht liegt bei der oberösterreichischen Landesregierung.
Betway, 22Bet, bwin, Playbaze — ohne österreichische Bewilligung
Betway nennt sich von der Malta Gaming Authority lizenziert und reguliert. Der Sitz ist Gżira, Malta; das Unternehmen wurde 2006 gegründet und gehört zur Super Group, die an der NYSE unter SGHC notiert ist. Die Malta-Lizenz ist keine österreichische Bewilligung. Die Rechtslage für ausländisch geführte Sportwetten ist in Österreich nicht abschließend geklärt; sie hängt vom jeweiligen Land ab und ist politisch wie gerichtlich umstritten.
22Bet bietet täglich über 1.000 Veranstaltungen und mehr als 30 Markttypen pro Veranstaltung; die Lizenz nennt Curaçao. Auch diese Lizenz ist keine österreichische Bewilligung.
bwin nennt eine Malta-Lizenz mit der Nummer MGA/CRP/688/2019, ausgestellt am 01.10.2020; die berichtspflichtige Einheit ist bwin Holdings (Malta). Die Lizenz ist keine österreichische Bewilligung.
Playbaze nennt in den AGB (Stand 02.06.2026) das Recht von Anjouan (Union der Komoren) und verweist auf die Anjouan Offshore Financial Authority. Auch diese Lizenz ist keine österreichische Bewilligung.
Was diese vier Anbieter gemeinsam haben, ist die fehlende Bewilligung eines österreichischen Bundeslandes. Was sie unterscheidet, ist das Lizenzland und die Marktpräsenz. Wer einen dieser Anbieter nutzt, nutzt ihn unter einer Lizenz, die in Österreich nicht als Bewilligung gilt; das Schutzniveau entspricht dem Lizenzland, nicht dem österreichischen Recht; eine Beschwerdestelle bei einer österreichischen Behörde ist nicht erreichbar.
Grundlagen der Anbieterwahl: Was Wettkunden in Österreich trennt
Wer einen Sportwetten-Anbieter wählt, wählt zwischen Modellen. Drei Achsen teilen den Markt auf: die Bewilligungslage, die Auszahlungsquote und das Wettangebot. Wer diese Achsen versteht, liest jede Werbung mit anderen Augen.

Die Bewilligungslage entscheidet, welche Aufsicht den Anbieter kontrolliert. Ein Anbieter mit Bewilligung eines Bundeslandes unterliegt dem jeweiligen Wettgesetz; die Aufsicht führt die Landesregierung. Ein Anbieter mit ausländischer Lizenz unterliegt der ausländischen Aufsichtsbehörde — MGA, Curaçao, Anjouan. Diese Aufsicht ist nicht schlechter oder besser als die österreichische; sie ist eine andere. Wettkunden, denen der österreichische Rahmen wichtig ist, weil sie im Streitfall vor einer österreichischen Stelle klagen wollen, wählen die erste Gruppe; Wettkunden, denen das Produkt im Vordergrund steht, prüfen das Produkt direkt.
Die Auszahlungsquote — oder im Marktjargon der Quotenschlüssel — gibt an, wie viel von jedem Euro Einsatz im Schnitt an die Wettkunden zurückfließt. Eine Auszahlungsquote von 95 % bedeutet, dass 5 % beim Buchmacher bleiben. Diese 5 % sind die Marge. Die Quote, die der Anbieter anzeigt, ist das Produkt dieser Marge und der Wahrscheinlichkeit, die der Anbieter dem Ausgang zuschreibt. Wer Quoten vergleicht, vergleicht Produkte, in denen die Marge steckt — und merkt das erst, wenn er über mehrere Anbieter hinweg dasselbe Spiel ansieht.
Das Wettangebot ist die Breite der Märkte, die ein Anbieter anbietet. 22Bet nennt über 30 Markttypen pro Veranstaltung; tipp3 nennt seine Markttypen nicht in einer vergleichbaren Zahl. Wer auf asiatische Handicaps, auf Spieler-spezifische Wetten oder auf E-Sports-Märkte setzt, vergleicht das Wettangebot, nicht die Bewilligung.
Was diese drei Achsen nicht abdecken, ist der Kundendienst, die Auszahlungsdauer und die Plattform. Wer einen Anbieter wählt, prüft auch, wie schnell eine Auszahlung ankommt, wie der Kundendienst reagiert und wie die App oder Webseite funktioniert. Diese Faktoren stehen nicht in der AGB; sie stehen in der Erfahrung jedes Wettkunden mit dem Anbieter.
Die Marge, mit der ein Anbieter arbeitet, lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1,90 auf beiden Seiten ergibt sich die Auszahlungsquote zu 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 ≈ 0,9500. Das entspricht einer Marge von etwa 5 %. Bei Quote 1,85 auf beiden Seiten wäre die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1,85 + 1/1,85) ≈ 0,9259, also eine Marge von etwa 7,4 %. Bei Quote 1,95 wäre die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1,95 + 1/1,95) ≈ 0,9744, also eine Marge von etwa 2,6 %. Diese Spanne ist die Spanne, in der Anbieter typischerweise arbeiten. Wer eine Quote sieht, sieht ein Produkt aus geschätzter Wahrscheinlichkeit und Marge — und kann durch Rückrechnung die Marge schätzen.
Wettkunden, die einen Anbieter mit niedriger Marge suchen, vergleichen die Quoten auf demselben Markt. Das ist die eine Sache, die jede Werbung überspringt. Wer eine Quote 1,90 sieht und die andere Quote desselben Marktes nicht nachschaut, sieht den Preis nicht im Verhältnis.
Rechtslage: Was eine Bewilligung ist und was eine Lizenz nicht ist
In Österreich sind Sportwetten kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes. Der Verwaltungsgerichtshof hat am 2. Juli 2015 (Ro 2015/16/0019) entschieden, dass die klassische Sportwette ein Geschicklichkeitsspiel ist und nicht dem GSpG unterliegt. Das hat zwei Folgen: es gibt keine bundesweite Lizenz für Sportwetten, keine nationale Aufsichtsbehörde für Sportwetten und keine nationale Liste der Buchmacher. Wer eine Sportwette anbietet, braucht eine Bewilligung des Bundeslandes, in dem er die Wette anbietet.

Die Bewilligungslage ist Ländersache. Jedes der neun Bundesländer hat ein eigenes Wettgesetz. Niederösterreich hat das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020); die zuständige Behörde ist das Amt der NÖ Landesregierung. Wien hat das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016); die zuständige Behörde ist der Magistrat. Oberösterreich hat das oberösterreichische Wettgesetz. Die Bewilligungen sind jeweils an den Ort gebunden, an dem der Anbieter die Wette anbietet.
Was eine ausländische Lizenz von einer österreichischen Bewilligung unterscheidet, ist die Aufsicht. Eine Malta-Lizenz (MGA), eine Curaçao-Lizenz oder eine Lizenz aus Anjouan ist eine Lizenz der jeweiligen ausländischen Behörde; sie gilt in Österreich nicht als Bewilligung. Die Frage, ob ein Anbieter mit ausländischer Lizenz in Österreich Sportwetten anbieten darf, hängt vom jeweiligen Land ab und ist nicht abschließend geklärt. Es gibt keine österreichische Behörde, die eine Liste der in Österreich erlaubten Anbieter führt; es gibt auch keine Behörde, die eine Liste der verbotenen Anbieter führt.
Die Wettgebühr von 5 % auf Sportwetten ist seit dem 1. April 2025 in Kraft. Sie beruht auf § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 des Gebührengesetzes, geändert durch BGBl. I Nr. 7/2025. Die Gebühr beträgt 5 % des Wetteinsatzes — nicht des Gewinns. Die Pflicht, die Gebühr zu entrichten, trifft den Anbieter, der die Wette gewerblich abschließt oder vermittelt; sie trifft nicht den Wettkunden. Wie der Anbieter die Gebühr weitergibt — ob er sie in die Quote einrechnet, ob er sie vom Gewinn abzieht oder ob er sie selbst trägt — ist seine Entscheidung und steht in seinen Bedingungen. tipp3 zieht sie vom Gewinn ab und trägt sie bei verlorenen Wetten; andere Anbieter handhaben das anders.
Was die Wettgebühr für den Wettkunden bedeutet, hängt davon ab, wie der Anbieter sie weitergibt. tipp3-Modell: bei verlorener Wette trägt der Anbieter die Gebühr; bei gewonnener Wette zieht er sie vom Gewinn ab. Das bedeutet, dass die langfristige Auszahlungsquote um den Anteil sinkt, den die Gebühr vom Gewinn ausmacht. Bei einer Wette mit Quote 2,00 ohne Wettgebühr wäre die Auszahlungsquote 100 % auf geraden Märkten; mit der tipp3-Regel sinkt sie auf 97,5 %, weil 2,5 % vom Bruttogewinn abgehen. Bei Modellen, in denen die Gebühr in die Quote eingerechnet ist, ist die Reduktion niedriger, aber die Quote selbst liegt auch niedriger. Wettkunden, die Anbieter vergleichen, vergleichen diese Modelle mit.
Was die Werbung mit „ohne Wettsteuer“ verspricht, ist eine Frage der Anbieter-Politik. „Wettsteuer“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung der Wettgebühr; sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Anbieter geschuldet, nicht vom Wettkunden. Wer „ohne Wettsteuer“ wirbt, wirbt dafür, dass der Anbieter die Gebühr nicht an den Wettkunden weitergibt. Das ist eine Marketingaussage, die nichts an der gesetzlichen Pflicht ändert; der Anbieter trägt die Gebühr selbst und verrechnet sie in seiner Kalkulation. Wettkunden, die „ohne Wettsteuer“ lesen, lesen eine Aussage über das Anbietermodell, nicht über die gesetzliche Lage.
Die Rechtslage bei ausländischen Anbietern ist offen. Für Wettkunden heißt das: kein österreichisches Aufsichtsregime erreicht den Anbieter direkt; kein österreichisches Selbstschutz-Register greift; eine Beschwerdestelle bei einer österreichischen Behörde ist nicht erreichbar. Der VwGH hat am 9. April 2026 (Ra 2025/02/0037) bestätigt, dass für Online-Wetten der Ort maßgeblich ist, von dem aus der Anbieter die Daten bereitstellt. Damit verlagert sich die Frage der Bewilligungspflicht auf den Server-Standort des Anbieters. Das ist eine technische Frage, die der Wettkunde nicht ohne weiteres beantworten kann.
Wer als Wettkunde mit einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich bewusst sein, dass die österreichischen Selbstschutz-Instrumente — Spielpausen, Sperren, Limits — beim ausländischen Anbieter nur greifen, wenn dieser Anbieter sie selbst anbietet. tipp3 bietet Spielpausen und Selbstsperren; ein Anbieter ohne österreichische Bewilligung bietet sie möglicherweise, möglicherweise nicht. Wo der Anbieter sie bietet, sind sie seine eigenen Bedingungen, nicht die österreichischen.
Was die Altersgrenze betrifft, ist sie klar: 18 Jahre. Das gilt für Anbieter mit österreichischer Bewilligung; bei ausländischen Anbietern gilt die Altersgrenze des Lizenzlandes oder des Anbieters selbst. Wer unter 18 ist, hat keine Wettmöglichkeit, unabhängig vom Anbieter.
Was die Werbung und die Boni betrifft, gibt es keine österreichische Sperre oder ein Zeitfenster. Die Wettgesetze der Länder verlangen einen verantwortungsvollen Standard; das ist eine allgemeine Anforderung, keine konkrete Regel. Werbe-Beschränkungen, wie sie etwa für Glücksspiel diskutiert werden, gelten für Sportwetten nicht in derselben Form.
Verantwortungsvolles Wetten: Was die Anbieter selbst regeln
Es gibt kein einheitliches bundesweites Register für Selbstsperre oder Einzahlungslimits bei Sportwetten. Die Glücksspielreform 2026, die am 14. Oktober 2026 noch im Gesetzgebungsprozess ist, sieht ein Sperrregister und ein Limitregister für Glücksspiel im Sinne des GSpG vor; Sportwetten sind in beiden nicht enthalten. Wer sich selbst sperren will, sperrt sich beim einzelnen Anbieter.
tipp3 bietet eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten. Während der Pause bleibt das Guthaben im Konto. Nach Ablauf der Pause ist das Konto wieder aktiv. Wer sich länger sperren will, wählt die Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren; das Guthaben wird auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen. Beide Sperren sind nach dem Start nicht aufhebbar; wer sich einmal sperrt, bleibt gesperrt. Limit-Erhöhungen wirken erst nach 72 Stunden; Limit-Senkungen sofort. Das ist eine Schutzregel gegen impulsive Limit-Ausweitungen.
win2day setzt Einzahlungslimits: bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Das ist eine konkrete Staffel, die der Anbieter offenlegt — anders als viele ausländische Anbieter, die ihre Limits nicht in derselben Form veröffentlichen.
Was die Limits im Verhältnis zueinander bedeuten, ist eine Frage des Wettverhaltens. tipp3 erlaubt ein wöchentliches Einzahllimit bis 1.950 €, ein tägliches Einsatzlimit bis 10.000 € und ein wöchentliches Verlustlimit bis 5.000 €. win2day ist mit 250 € pro Woche für unter 26-Jährige deutlich enger. Wer zwischen den beiden wählt, wählt zwischen mehr Bewegungsspielraum (tipp3) und mehr Schutzrahmen (win2day).
Was die ausländischen Anbieter an Spielerschutz bieten, ist nicht Gegenstand dieses Abschnitts. Sie bieten Limits und Sperren nach ihren eigenen Bedingungen; sie sind nicht an die österreichischen Regeln gebunden. Wettkunden, denen der österreichische Rahmen wichtig ist, prüfen vor der Anmeldung, welche Schutzinstrumente der Anbieter tatsächlich anbietet — und wie die Bedingungen aussehen.
Hilfe für Spieler mit Problemen bietet die Plattform Playsponsible.at. Sie ist die österreichische Anlaufstelle für Fragen zu Spielverhalten, Limits und Sperren. Wer sich überfordert fühlt, findet dort Informationen und Kontakte zu Beratungsstellen.
Was die österreichische Rechtslage für den Spielerschutz bedeutet, ist einfach: Es gibt kein nationales Register und keine nationale Grenze. Was es gibt, sind die Limits und Sperren des einzelnen Anbieters. Wer sein Verhalten kontrollieren will, kontrolliert es beim Anbieter, bei dem er spielt — und nicht bei einer nationalen Stelle.
Die Wettgebühr von 5 % ist kein Instrument des Spielerschutzes; sie ist eine Steuer. Sie ändert nichts an der Pflicht des Anbieters, Limits und Sperren anzubieten, und nichts an der Pflicht des Wettkunden, diese Angebote zu nutzen. Wer die Wettgebühr für eine Schutzmaßnahme hält, verkennt ihre Funktion.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in Österreich, und woran lässt sich eine Landesbewilligung erkennen?
In Österreich gibt es sechs Anbieter mit einer veröffentlichten Landesbewilligung: tipp3, win2day, Vierklee, Merkur Bets, Starsportwetten und Admiral. Eine Landesbewilligung erkennen Wettkunden daran, dass der Anbieter im Impressum oder in den AGB das Bundesland und die zuständige Behörde nennt — etwa „Bewilligung der NÖ Landesregierung“ oder „Bewilligung der Tiroler Landesregierung“. Eine ausländische Lizenz (Malta, Curaçao, Anjouan) ist keine österreichische Bewilligung.
Ersetzt eine Lizenz aus Malta oder Gibraltar eine österreichische Bewilligung?
Nein. Eine Lizenz der Malta Gaming Authority, der Curaçao-Lizenz oder eine Lizenz aus Gibraltar ist eine Lizenz der jeweiligen ausländischen Behörde. Sie gilt in Österreich nicht als Bewilligung im Sinne der Wettgesetze der Bundesländer. Welche rechtliche Position ein ausländischer Anbieter in Österreich hat, hängt vom jeweiligen Land ab und ist nicht abschließend geklärt. Wettkunden sollten sich bewusst sein, dass die österreichische Aufsicht einen ausländischen Anbieter nicht direkt erreicht.
Was bedeutet „ohne Wettsteuer“ bei einem Anbieter, und wer schuldet die Wettgebühr von 5 %?
Die Wettgebühr von 5 % auf Sportwetten ist seit dem 1. April 2025 in Kraft. Sie wird vom Anbieter geschuldet, nicht vom Wettkunden. „Ohne Wettsteuer“ bedeutet, dass der Anbieter die Gebühr nicht an den Wettkunden weitergibt — er trägt sie selbst oder verrechnet sie in den Quoten. tipp3 zieht die Gebühr vom Gewinn ab und trägt sie bei verlorenen Wetten; andere Anbieter handhaben das anders. Wettkunden, die „ohne Wettsteuer“ lesen, lesen eine Aussage über das Anbietermodell, nicht über die gesetzliche Pflicht.
Worauf ist bei Umsatzbedingungen und Mindestquote eines Bonus zu achten?
Drei Größen entscheiden, was ein Bonus kostet: die Umsatzbedingung (wie oft der Bonus umgesetzt werden muss), die Mindestquote (nur Wetten ab dieser Quote zählen) und die Frist (in der der Umsatz geleistet werden muss). Eine 5-fache Umsetzung bei 100 € Bonus verlangt 500 € Umsatz; nur Wetten ab der Mindestquote zählen; nach Ablauf der Frist verfällt der Bonus. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht zurückgegeben — der Wert liegt unter dem Bruttogewinn, weil der Einsatz fehlt.
Wie unterscheidet sich die Auszahlungsdauer je nach Zahlungsmethode?
E-Wallets wie PayPal zeigen Auszahlungen oft innerhalb von 24 Stunden; Banküberweisungen brauchen ein bis drei Werktage; Kreditkarten-Auszahlungen liegen ähnlich. Die Dauer hängt auch von der Verifikation ab — wer sich vor der ersten Einzahlung verifiziert, erspart sich die Wartezeit bei der ersten Auszahlung. Manche Anbieter bearbeiten Auszahlungen nur in bestimmten Zeitfenstern; Wochenend-Auszahlungen können bis zum nächsten Werktag warten.
Wie wirkt sich die Marge auf die Quoten aus, und wie lassen sich Quoten verschiedener Anbieter vergleichen?
Die Marge ist das, was der Buchmacher von jedem Euro Einsatz behält. Eine Marge von 5 % entspricht einer Auszahlungsquote von 95 %. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1,90 auf beiden Seiten liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 % und die Marge bei rund 5 %. Wer Quoten vergleicht, vergleicht Produkte aus geschätzter Wahrscheinlichkeit und Marge; durch Rückrechnung lässt sich die Marge schätzen. Anbieter mit niedrigerer Marge zahlen auf lange Sicht mehr zurück — sie kosten weniger pro Wette.
Vergleich – Wettanbieter ohne Wettsteuer
Inhalt erstellt vom Team «Wettanbieter ohne Wettsteuer»
